Info-Nr.: 1689, Ressort "Kommunalpolitik"
   
Einsprüche zur Kommunalwahl 2009 und weiteres Verfahren
 

Bis zum heutigen Tag liegen im Fachbereich Wahlen der Bürgerdienste insgesamt fünf Einsprüche zur Kommunalwahl 2009 vor. Wie mit diesen Einsprüchen umzugehen ist, erläutern Wilhelm Steitz, Rechts- und Umweltdezernent der Stadt Dortmund und Klaus Legeler, Leiter Fachbereich Wahlen, im heutigen Pressegespräch. 

Inhalte der Einsprüche

Ein Einspruch richtet sich gegen eine verwehrte Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag, ein weiterer gegen eine angeblich fehlerhafte Bearbeitung eines Briefwahlantrages.

Drei Einsprüche behaupten in der Begründung eine unzulässige Wahlbeeinflussung, die geeignet sei, die Wählerwillensbildung parteiübergreifend und chancenbeeinträchtigend zu beeinflussen. 

Weiteres Verfahren

Alle Einsprüche sind im Wahlprüfungsverfahren gemäß den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes zu behandeln. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

Der neu gewählte Rat wird in seiner konstituierenden Sitzung am 29. Oktober 2009 einen Wahlprüfungsausschuss einrichten. Es handelt sich hierbei um einen Pflichtausschuss, der immer gebildet werden muss. In der vergangenen Wahlperiode bestand dieser Ausschuss aus 19 Mitgliedern.

Der Wahlprüfungsausschuss wird die eingereichten Einsprüche vorprüfen und dem Rat eine entsprechende Beschlussempfehlung vorlegen.

Dann wird der neu gewählte Rat gem. § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) über die Einsprüche und die Gültigkeit der Wahl beschließen.

Gegen den Beschluss des Rates kann gem. § 41 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz Klage vor dem Verwaltungsgericht erhoben werden, d.h. es steht der übliche Verwaltungsrechtsweg offen. 
 
 
Städtischer Pressedienst, 10.09.2009 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
Kontakt: Hans-Joachim Skupsch, Tel. 0231/ 50 - 2 56 77
 
 

 

 © Stadt Dortmund ·  www.dortmund.de


Dateianhangsymbol
10.9.09, PM Einsprüche Kommunalwahl.doc