Info-Nr.: 519, Ressort "Finanzen - Organisation - Personal - Statistik"
   
Erstattung überbezahlter Bezüge durch Sierau bereits veranlasst 
 

Stadtrat Ullrich Sierau hat den Differenzbetrag zwischen der Besoldung als 

Oberbürgermeister und als Beigeordneter für die Zeit vom 19. Januar bis 10. März 2010 heute erstattet. Nach der von Stadtdirektor Siegfried Pogadl durchgeführten Prüfung, die Sierau vor wenigen Tagen selbst initiiert hatte, war ihm heute ein Rückforderungsbescheid über 4.080,73 Euro zugegangen. 

Die Entscheidung, die Besoldung Sieraus als Oberbürgermeister bis zu einer gerichtlichen Entscheidung unverändert weiter laufen zu lassen, war einvernehmlich in einem Gespräch am 18. Januar 2010 gefallen, an dem neben Sierau der stellvertretende Leiter des Personalamtes sowie ein Mitarbeiter des OB-Büros teilgenommen hatten. 

Zu Grunde lag dieser Entscheidung die Rechtsauffassung, dass die Ratsentscheidung über die Wiederholung der Wahl des Oberbürgermeisters erst dann rechtskräftig ist, wenn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die anhängige Klage eines Bürgers ohne Mandat entschieden hat. Die Einschätzung ging dahin, dass diese Entscheidung kurzfristig, wohl noch im Januar 2010, erfolgen würde.

Zum anderen hatte die Bezirksregierung Arnsberg Sierau in einer rechtlichen Stellungnahme zur Wahlwiederholung ebenfalls am 18. Januar 2010 folgendes mitgeteilt: „Die Folgen der anhängigen Klagen in wahlrechtlicher und beamtenrechtlicher Hinsicht werde ich in Kenntnis des rechtlichen Hinweises des Gerichts bewerten und Sie über das Ergebnis informieren.“ Auch diese in Aussicht gestellte Rechtsauskunft sollte für eine abschließende Regelung der Besoldungsfrage abgewartet werden. Eingegangen ist sie bei der Stadt Dortmund bis heute nicht. 

In dem Gespräch am 18. Januar 2010 wurde außerdem vereinbart, dass in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der kurzfristig erwarteten Entscheidung des Gerichtes ggf. überzahlte Bezüge durch Sierau erstattet werden.

Sierau hatte am 10. März 2010 durch das städtische Rechtsamt erfahren, dass das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage des Bürgers als unzulässig zurück gewiesen hat. Noch am selben Tag hatte er Stadtdirektor Pogadl schriftlich gebeten, vor dem geklärten rechtlichen Hintergrund die Höhe seiner Besoldungsansprüche nun abschließend festzusetzen. 
 
 
Städtischer Pressedienst, 18.03.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
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