Erstattung
überbezahlter Bezüge durch Sierau bereits veranlasst
Stadtrat Ullrich Sierau hat
den Differenzbetrag zwischen der Besoldung als
Oberbürgermeister und
als Beigeordneter für die Zeit vom 19. Januar bis 10. März 2010
heute erstattet. Nach der von Stadtdirektor Siegfried Pogadl durchgeführten
Prüfung, die Sierau vor wenigen Tagen selbst initiiert hatte, war
ihm heute ein Rückforderungsbescheid über 4.080,73 Euro zugegangen.
Die Entscheidung, die Besoldung
Sieraus als Oberbürgermeister bis zu einer gerichtlichen Entscheidung
unverändert weiter laufen zu lassen, war einvernehmlich in einem Gespräch
am 18. Januar 2010 gefallen, an dem neben Sierau der stellvertretende Leiter
des Personalamtes sowie ein Mitarbeiter des OB-Büros teilgenommen
hatten.
Zu Grunde lag dieser Entscheidung
die Rechtsauffassung, dass die Ratsentscheidung über die Wiederholung
der Wahl des Oberbürgermeisters erst dann rechtskräftig ist,
wenn das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen über die anhängige
Klage eines Bürgers ohne Mandat entschieden hat. Die Einschätzung
ging dahin, dass diese Entscheidung kurzfristig, wohl noch im Januar 2010,
erfolgen würde.
Zum anderen hatte die Bezirksregierung
Arnsberg Sierau in einer rechtlichen Stellungnahme zur Wahlwiederholung
ebenfalls am 18. Januar 2010 folgendes mitgeteilt: „Die Folgen der anhängigen
Klagen in wahlrechtlicher und beamtenrechtlicher Hinsicht werde
ich in Kenntnis des rechtlichen Hinweises des Gerichts bewerten und Sie
über das Ergebnis informieren.“ Auch diese in Aussicht gestellte Rechtsauskunft
sollte für eine abschließende Regelung der Besoldungsfrage abgewartet
werden. Eingegangen ist sie bei der Stadt Dortmund bis heute nicht.
In dem Gespräch am 18.
Januar 2010 wurde außerdem vereinbart, dass in unmittelbarem zeitlichen
Zusammenhang mit der kurzfristig erwarteten Entscheidung des Gerichtes
ggf. überzahlte Bezüge durch Sierau erstattet werden.
Sierau hatte am 10. März
2010 durch das städtische Rechtsamt erfahren, dass das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen die Klage des Bürgers als unzulässig zurück
gewiesen hat. Noch am selben Tag hatte er Stadtdirektor Pogadl schriftlich
gebeten, vor dem geklärten rechtlichen Hintergrund die Höhe seiner
Besoldungsansprüche nun abschließend festzusetzen.
Kontakt: Udo
Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 47
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