Nach
Abweisung der Klage gegen die Wiederholung der OB-Wahl: Ullrich Sierau
bittet um Klärung seiner Besoldungsansprüche
Nachdem das Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen die Klage eines Bürgers gegen die Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl
am 10. März 2010 als unzulässig zurückgewiesen hatte, bat
Stadtrat Ullrich Sierau Stadtdirektor Siegfried Pogadl mit Schreiben vom
selben Tag, die Höhe seiner Besoldungsansprüche nun zu klären.
Um dem Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens nicht vorzugreifen, waren
Sierau aus Gründen der Rechtssicherheit die Bezüge des Oberbürgermeisters
vorerst weiter gezahlt worden.
Stadtdirektor Pogadl: „Nach
der aktuellen Gerichtsentscheidung werden wir die Höhe der Besoldung
von Ullrich Sierau nun zunächst mit Wirkung vom 11. März auf
die Ansprüche eines Beigeordneten zurück führen. Zugleich
habe ich das Rechtsamt der Stadt Dortmund gebeten, seine Ansprüche
für die Zeit vom 19. Januar (am Tag zuvor hatte Sierau das Amt des
Oberbürgermeisters nieder gelegt) bis zum 10. März 2010 juristisch
zu bewerten.“
Sierau selbst geht davon
aus, dass er die Differenz zwischen den Oberbürgermeisterbezügen
und seiner Besoldung als Beigeordneter für diese Zeit zurück
zahlen wird.
Kontakt: Udo
Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 47
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