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Nach Abweisung der Klage gegen die Wiederholung der OB-Wahl: Ullrich Sierau bittet um Klärung seiner Besoldungsansprüche
 

Nachdem das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Klage eines Bürgers gegen die Wiederholung der Oberbürgermeisterwahl am 10. März 2010 als unzulässig zurückgewiesen hatte, bat Stadtrat Ullrich Sierau Stadtdirektor Siegfried Pogadl mit Schreiben vom selben Tag, die Höhe seiner Besoldungsansprüche nun zu klären. Um dem Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens nicht vorzugreifen, waren Sierau aus Gründen der Rechtssicherheit die Bezüge des Oberbürgermeisters vorerst weiter gezahlt worden. 

Stadtdirektor Pogadl: „Nach der aktuellen Gerichtsentscheidung werden wir die Höhe der Besoldung von Ullrich Sierau nun zunächst mit Wirkung vom 11. März auf die Ansprüche eines Beigeordneten zurück führen. Zugleich habe ich das Rechtsamt der Stadt Dortmund gebeten, seine Ansprüche für die Zeit vom 19. Januar (am Tag zuvor hatte Sierau das Amt des Oberbürgermeisters nieder gelegt) bis zum 10. März 2010 juristisch zu bewerten.“ 

Sierau selbst geht davon aus, dass er die Differenz zwischen den Oberbürgermeisterbezügen und seiner Besoldung als Beigeordneter für diese Zeit zurück zahlen wird. 
 
 
Städtischer Pressedienst, 16.03.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
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