Info-Nr.: 839, Ressort "Finanzen - Organisation - Personal - Statistik"
   
Kein Anfangsverdacht einer Straftat durch Ullrich Sierau
 

Die Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dortmund, die Anzeige eines Dortmunder Bürgers gegen Stadtrat Ullrich Sierau wegen fehlenden Anfangsverdachtes einer Straftat ohne weitere Ermittlungen zu den Akten zu legen. Sie teilt insbesondere die Auffassung, dass die im Januar getroffenen Entscheidungen vor dem Hintergrund zu bewerten sind, dass zum damaligen Zeitpunkt verschiedene rechtliche Fragen nicht abschließend geklärt waren. Es sei auch noch einmal daran erinnert, dass es sich bei der Wahlwiederholung und allen damit in Zusammenhang stehenden Themenkreisen um wahl- und beamtenrechtlich sehr komplexe juristische Sachverhalte handelt, die bundesweit ohne Vorbild sind. 

Redaktionshinweis:

Die Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hängen wir dieser Pressemitteilung an. 
 
 
Städtischer Pressedienst, 06.05.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
Kontakt: Udo Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 47
 
 

 

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060510 PM 01_StA zu Besoldung Sierau.doc
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