Kein
Anfangsverdacht einer Straftat durch Ullrich Sierau
Die Stadt Dortmund begrüßt
die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Dortmund, die Anzeige eines Dortmunder
Bürgers gegen Stadtrat Ullrich Sierau wegen fehlenden Anfangsverdachtes
einer Straftat ohne weitere Ermittlungen zu den Akten zu legen. Sie teilt
insbesondere die Auffassung, dass die im Januar getroffenen Entscheidungen
vor dem Hintergrund zu bewerten sind, dass zum damaligen Zeitpunkt verschiedene
rechtliche Fragen nicht abschließend geklärt waren. Es sei auch
noch einmal daran erinnert, dass es sich bei der Wahlwiederholung und allen
damit in Zusammenhang stehenden Themenkreisen um wahl- und beamtenrechtlich
sehr komplexe juristische Sachverhalte handelt, die bundesweit ohne Vorbild
sind.
Redaktionshinweis:
Die Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft hängen wir dieser Pressemitteilung an.
Kontakt: Udo
Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 47
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