Info-Nr.: 81, Ressort "Kommunalpolitik"
   
Wahl des Integrationsrates 2010; auch einige Deutsche sind wahlberechtigt
 

Im Zusammenhang mit der am 7. Februar 2010 stattfindenden Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund soll nicht unerwähnt bleiben, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch Deutsche mit Migrationshintergrund wahlberechtigt sind. Und zwar handelt es sich um Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der nun anstehenden Wahl (07.02.2005) erworben haben. Diese Personen müssen sich allerdings bis zum 12. Tag vor der Wahl (26.01.2010) in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dies kann im kommunalen Wahlbüro am Königswall 25 - 27 (AOK-Gebäude, Untergeschoss) beantragt werden. 

Ergänzend können sich alle Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.wahlen.dortmund.de über die Teilnahme an der Wahl des Integrationsrates informieren. 
 
 
Städtischer Pressedienst, 14.01.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
Kontakt: Hans-Joachim Skupsch, Tel. 0231/ 50 - 2 56 77
 
 

 

 © Stadt Dortmund ·  www.dortmund.de


Dateianhangsymbol
13.1.10, PM Wahl Integrationsrat.doc
Dateianhangsymbol
Wahlordnung .rtf