Wahl
des Integrationsrates 2010; auch einige Deutsche sind wahlberechtigt
Im Zusammenhang mit der am
7. Februar 2010 stattfindenden Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund
soll nicht unerwähnt bleiben, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch
Deutsche mit Migrationshintergrund wahlberechtigt sind. Und zwar handelt
es sich um Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf
Jahre vor dem Tag der nun anstehenden Wahl (07.02.2005) erworben haben.
Diese Personen müssen sich allerdings bis zum 12. Tag vor der Wahl (26.01.2010)
in das Wählerverzeichnis eintragen lassen. Dies kann im kommunalen Wahlbüro
am Königswall 25 - 27 (AOK-Gebäude, Untergeschoss)
beantragt werden.
Ergänzend können sich alle
Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.wahlen.dortmund.de
über die Teilnahme an der Wahl des Integrationsrates informieren.
Kontakt: Hans-Joachim
Skupsch, Tel. 0231/ 50 - 2 56 77
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