Info-Nr.: 104, Ressort "Kommunalpolitik"
   
Rechtsauffassung des OB von der Bezirksregierung bestätigt: 
Klage des Dortmunder Bürgers entfaltet aufschiebende Wirkung
 

Oberbürgermeister Ullrich Sierau hat Wort gehalten und gegen die Entscheidung des Rates, die OB-Wahl zu wiederholen, keine Klage auf den Weg gebracht. Die entsprechende Frist läuft in wenigen Stunden ab. 

Inzwischen ist auch die im Einvernehmen mit dem Innenministerium ergangene Stellungnahme der Bezirksregierung auf die Anfrage Sieraus vom vergangenen Mittwoch in Dortmund eingetroffen. Danach sind einige Dinge jetzt klar: Ja, die Klage hat aufschiebende Wirkung bis das Gericht die Unzulässigkeit rechtsgültig festgestellt hat oder die Klage zurückgezogen wurde! Ja, Sierau bleibt bis zu diesem Zeitpunkt im Amt! Ja, seine Entscheidungen in dieser Zeit entfalten volle Rechtswirksamkeit! Damit vertritt die Bezirksregierung nun eine deutlich andere Rechtsauffassung als noch vor wenigen Tagen. 

Den Hinweis der Bezirksregierung, beim Verwaltungsgericht um einen rechtlichen Hinweis in der Sache nachzusuchen, wird Oberbürgermeister Ullrich Sierau zur Beschleunigung des Verfahrens aufgreifen. Über das Ergebnis wird er die Bezirksregierung informieren.
 
 
Städtischer Pressedienst, 18.01.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
Kontakt: Udo Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 47
 
 

 

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