OB
Sierau zur Wiederholungswahl
Im
Interesse der Stadt Dortmund: Rechtssicherheit geht vor Geschwindigkeit!
Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
liegen inzwischen zahlreiche Klagen gegen den Ratsbeschluss vom 10. Dezember
2009 vor, die Kommunalwahl komplett, also für den Oberbürgermeister,
den Rat und die zwölf Bezirksvertretungen, zu wiederholen. Darunter
befindet sich die Klage eines Privatmannes, die sich auch gegen die Wiederholung
der Wahl des Oberbürgermeisters wendet.
Nach öffentlich vorgetragener
Auffassung des Verwaltungsgerichtes entfalten all diese Klagen eine aufschiebende
Wirkung hinsichtlich der Wiederholungswahlen. Selbst wenn man die (wahrscheinlich
zutreffende) Position vertritt, dass der Privatmann gar nicht klagebefugt
ist, gilt nach Darstellung des Gerichtssprechers auch für dessen Klage
eine aufschiebende Wirkung, bis ihre Unzulässigkeit im Verfahren rechtskräftig
festgestellt oder die Klage zurück gezogen ist. Zeitlich spreche man
da nicht von Tagen, sondern von Wochen.
Vor dem Hintergrund, dass
verschiedene juristische Auffassungen vertreten werden, hat Oberbürgermeister
Ullrich Sierau gestern das Innenministerium und die Bezirksregierung um
eine juristische Bewertung der Positionen des Verwaltungsgerichtes sowie
damit unmittelbar zusammenhängender Fragen gebeten. Die Antwort steht
derzeit noch aus.
Oberbürgermeister Ullrich
Sierau legt Wert auf die Feststellung, dass er die Umsetzung des Ratsbeschlusses
in keiner Weise behindert oder verzögert hat. Er ist unverändert
an einer raschen Klärung aller juristischen Fragen interessiert, damit
möglichst bald ein Wahltermin festgelegt werden kann. Im Interesse
einer breiten Legitimation des künftigen Dortmunder Oberbürgermeisters
sowie zur Vermeidung unnötiger Kosten von ca. 800.000 Euro plädiert
Sierau für die Zusammenlegung der Wiederholungswahl mit der Wahl zum
Landtag NRW am 9. Mai 2010.
Sorgen macht Ullrich Sierau
ein Szenario, das Dortmund über eine lange Zeit eines gewählten
Oberbürgermeisters berauben könnte: Wenn seine Amtszeit entgegen
der Auffassung des Verwaltungsgerichtes am 18. Januar 2010 endete und die
Bezirksregierung - wie sie das angekündigt hat - den Termin der Wiederholungswahl
dennoch erst nach Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung festlegte,
könnte das im ungünstigsten Fall zu einer Wiederholungswahl erst
nach den Sommerferien oder gar noch später führen. Sierau: „Ein
möglicherweise sieben, acht oder mehr Monate währendes Vakuum
an der Spitze der Stadt ist gerade vor dem Hintergrund der schwierigen
Gesamtlage der Kommunen nicht zu verantworten und auch den Bürgerinnen
und Bürgern nicht zuzumuten. Das Ziel muss eine zeitnahe, aber rechtssichere
Lösung sein, die den Interessen dieser Stadt gerecht wird.“
Redaktionshinweis:
Wir fügen den an das
Innenministerium und die Bezirksregierung gerichteten Bericht dieser Pressemitteilung
bei.
Kontakt: Udo
Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 74
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