Info-Nr.: 86, Ressort "Kommunalpolitik"
   
OB Sierau zur Wiederholungswahl 
Im Interesse der Stadt Dortmund: Rechtssicherheit geht vor Geschwindigkeit! 
 

Dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen liegen inzwischen zahlreiche Klagen gegen den Ratsbeschluss vom 10. Dezember 2009 vor, die Kommunalwahl komplett, also für den Oberbürgermeister, den Rat und die zwölf Bezirksvertretungen, zu wiederholen. Darunter befindet sich die Klage eines Privatmannes, die sich auch gegen die Wiederholung der Wahl des Oberbürgermeisters wendet. 

Nach öffentlich vorgetragener Auffassung des Verwaltungsgerichtes entfalten all diese Klagen eine aufschiebende Wirkung hinsichtlich der Wiederholungswahlen. Selbst wenn man die (wahrscheinlich zutreffende) Position vertritt, dass der Privatmann gar nicht klagebefugt ist, gilt nach Darstellung des Gerichtssprechers auch für dessen Klage eine aufschiebende Wirkung, bis ihre Unzulässigkeit im Verfahren rechtskräftig festgestellt oder die Klage zurück gezogen ist. Zeitlich spreche man da nicht von Tagen, sondern von Wochen. 

Vor dem Hintergrund, dass verschiedene juristische Auffassungen vertreten werden, hat Oberbürgermeister Ullrich Sierau gestern das Innenministerium und die Bezirksregierung um eine juristische Bewertung der Positionen des Verwaltungsgerichtes sowie damit unmittelbar zusammenhängender Fragen gebeten. Die Antwort steht derzeit noch aus.

Oberbürgermeister Ullrich Sierau legt Wert auf die Feststellung, dass er die Umsetzung des Ratsbeschlusses in keiner Weise behindert oder verzögert hat. Er ist unverändert an einer raschen Klärung aller juristischen Fragen interessiert, damit möglichst bald ein Wahltermin festgelegt werden kann. Im Interesse einer breiten Legitimation des künftigen Dortmunder Oberbürgermeisters sowie zur Vermeidung unnötiger Kosten von ca. 800.000 Euro plädiert Sierau für die Zusammenlegung der Wiederholungswahl mit der Wahl zum Landtag NRW am 9. Mai 2010.

Sorgen macht Ullrich Sierau ein Szenario, das Dortmund über eine lange Zeit eines gewählten Oberbürgermeisters berauben könnte: Wenn seine Amtszeit entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichtes am 18. Januar 2010 endete und die Bezirksregierung - wie sie das angekündigt hat - den Termin der Wiederholungswahl dennoch erst nach Rechtskraft einer gerichtlichen Entscheidung festlegte, könnte das im ungünstigsten Fall zu einer Wiederholungswahl erst nach den Sommerferien oder gar noch später führen. Sierau: „Ein möglicherweise sieben, acht oder mehr Monate währendes Vakuum an der Spitze der Stadt ist gerade vor dem Hintergrund der schwierigen Gesamtlage der Kommunen nicht zu verantworten und auch den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten. Das Ziel muss eine zeitnahe, aber rechtssichere Lösung sein, die den Interessen dieser Stadt gerecht wird.“

Redaktionshinweis:

Wir fügen den an das Innenministerium und die Bezirksregierung gerichteten Bericht dieser Pressemitteilung bei. 
 
 
Städtischer Pressedienst, 14.01.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
Kontakt: Udo Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 74
 
 

 

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