Info-Nr.: 629, Ressort "Kommunalpolitik"
   
Dortmunder wählen: Landtag in NRW, Oberbürgermeister und Bezirksvertretung im Stadtbezirk Brackel
 

Neben der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen sind die Dortmunder Wahlberechtigten am 9. Mai 2010 gleichzeitig aufgerufen, ihre Stimme zur Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters und -soweit sie im dortigen Stadtbezirk wohnen- auch zur Wahl der Bezirksvertretung Brackel abzugeben.

15. Landtagswahl in NRW

Am 9. Mai 2010 entscheiden rund 13,5 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens über die Zusammensetzung des Landtags. Für die Landtagswahl sind rund 422.500 Dortmunder/innen wahlberechtigt. 

Erstmals haben die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl (analog zur Bundestagswahl) zwei Stimmen, eine Erststimme und eine Zweitstimme. 

Mit der Erststimme werden die Direktkandidaten/innen mit einfacher Mehrheit und mit der Zweitstimme die Kandidaten/innen aus den Landeslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Da das Dortmunder Stadtgebiet in die vier Landtagswahlkreise 111, 112, 113 und 114 eingeteilt ist, werden vier Abgeordnete aus Dortmund direkt in den Landtag gewählt.

Wer ist zur Landtagswahl wahlberechtigt?

Wahlberechtigt zur Landtagswahl ist, wer am 9. Mai 2010 
· Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist, 
· das 18. Lebensjahr vollendet hat, 
· seit dem 23. April 2010 in Dortmund seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
· nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
 

Wiederholung der Wahlen des Oberbürgermeisters und der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel

Für die Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters sind rund 450.000 Dortmunderinnen und Dortmunder und für die Wiederholungswahl der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel zirka 45.300 Personen wahlberechtigt. 

Für beide Wahlen kann jeweils eine Stimme abgegeben werden.

Bei der Oberbürgermeisterwahl werden die Kandidaten nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrecht direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Eine Stichwahl findet nicht statt.

Die Wahl der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel ist eine Verhältniswahl. Die 19 Sitze der Bezirksvertretung werden im Verhältnis der auf die auf die Listen entfallenen Stimmen verteilt.

Wer ist für die Wiederholungswahlen wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag:
· Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzt),
· das 16. Lebensjahr vollendet hat, 
· seit dem 23. April 2010 in Dortmund bzw. im Stadtbezirk Dortmund-Brackel seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
· nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Die Wahlbenachrichtigungen

Für die am 9. Mai 2010 in Dortmund stattfindenden Wahlen wird eine Wahlbenachrichtigung versandt. Auf dieser wird im einzelnen aufgeführt, für welche Wahl bzw. Wahlen die Wahlberechtigung besteht. Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Samstag, 10. April 2010, bis zum Samstag, 17. April 2010 zugestellt. Wer bis zum 18. April 2010 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer (0231) 50 – 1 31 21 informieren. Unter dieser Info-Nummer des Call-Centers bei den Bürgerdiensten können auch alle anderen Auskünfte zu den Wahlen eingeholt werden. 

Wie geht das mit der „Briefwahl“?

Mit der Wahlbenachrichtigungskarte können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierfür ist der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag vorgesehen. Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigungskarte mit dem unterschriebenen Antrag in einem handelsüblichen Briefumschlag gewährleistet eine reibungslose Zusendung der Briefwahlunterlagen. Hierbei ist unbedingt auf eine ausreichende Frankierung zu achten.

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und auch gleich vor Ort ausfüllen möchte, kann dies ab dem 14. April 2010 ausschließlich im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste, Südwall 2 - 4, Stadthauskomplex Dortmund tun. Hier ist ein eigener Bereich für die Briefwahl eingerichtet.

Alternativ stellt der Bereich Wahlen den Dortmunder Wählerinnen und Wählern zur Beantragung der Briefwahl ab dem 12. April 2010 auch einen Onlineantrag und einen Vordruck zum Ausdrucken unter www.wahlen.dortmund.de zur Verfügung.

Bis wann kann Briefwahl beantragt werden?

Es besteht bis zum 7. Mai 2010, 18 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, dann jedoch sinnvoller weise persönlich. Danach - auch am Wahltag - können nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand kurzfristig erkrankt und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird. Die Möglichkeit, online Anträge zu stellen, besteht bis zum 5. Mai 2010, 12 Uhr. 

Bitte beachten: Ein Antrag zur Übersendung von Briefwahlunterlagen ist so rechtzeitig zu stellen, dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist. 

Ehrenamtliche Helfer/innen und allgemeine Auskünfte

Für die Abwicklung der Wahlen am 9. Mai 2010 sind in den 302 Wahllokalen und den 116 Briefwahllokalen rund 3.300 ehrenamtliche Helfer/innen zum Einsatz. 

Ergänzend können sich alle Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.wahlen.dortmund.de über die stattfindenden Wahlen informieren. 
 
 
Städtischer Pressedienst, 09.04.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
Kontakt: Hans-Joachim Skupsch, Tel. 0231/ 50 - 2 56 77
 
 

 

 © Stadt Dortmund ·  www.dortmund.de


Dateianhangsymbol
9.4.10, PM Wahlen am 9. Mai.doc