Dortmunder
wählen: Landtag in NRW, Oberbürgermeister und Bezirksvertretung
im Stadtbezirk Brackel
Neben der Landtagswahl in
Nordrhein-Westfalen sind die Dortmunder Wahlberechtigten am 9. Mai 2010
gleichzeitig aufgerufen, ihre Stimme zur Wiederholungswahl des Oberbürgermeisters
und -soweit sie im dortigen Stadtbezirk wohnen- auch zur Wahl der Bezirksvertretung
Brackel abzugeben.
15. Landtagswahl in NRW
Am 9. Mai 2010 entscheiden
rund 13,5 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens
über die Zusammensetzung des Landtags. Für die Landtagswahl sind
rund 422.500 Dortmunder/innen wahlberechtigt.
Erstmals haben die Wählerinnen
und Wähler bei der Landtagswahl (analog zur Bundestagswahl) zwei Stimmen,
eine Erststimme und eine Zweitstimme.
Mit der Erststimme werden
die Direktkandidaten/innen mit einfacher Mehrheit und mit der Zweitstimme
die Kandidaten/innen aus den Landeslisten nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gewählt. Da das Dortmunder Stadtgebiet in die
vier Landtagswahlkreise 111, 112, 113 und 114 eingeteilt ist, werden vier
Abgeordnete aus Dortmund direkt in den Landtag gewählt.
Wer ist zur Landtagswahl
wahlberechtigt?
Wahlberechtigt zur Landtagswahl
ist, wer am 9. Mai 2010
· Deutscher
im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
· das
18. Lebensjahr vollendet hat,
· seit
dem 23. April 2010 in Dortmund seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine
Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine
Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat und
· nicht
vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wiederholung der Wahlen
des Oberbürgermeisters und der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel
Für die Wiederholungswahl
des Oberbürgermeisters sind rund 450.000 Dortmunderinnen und Dortmunder
und für die Wiederholungswahl der Bezirksvertretung Dortmund-Brackel
zirka 45.300 Personen wahlberechtigt.
Für beide Wahlen kann
jeweils eine Stimme abgegeben werden.
Bei der Oberbürgermeisterwahl
werden die Kandidaten nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrecht
direkt gewählt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.
Eine Stichwahl findet nicht statt.
Die Wahl der Bezirksvertretung
Dortmund-Brackel ist eine Verhältniswahl. Die 19 Sitze der Bezirksvertretung
werden im Verhältnis der auf die auf die Listen entfallenen Stimmen
verteilt.
Wer ist für die Wiederholungswahlen
wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am
Wahltag:
· Deutscher
im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist
(d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaats der Europäischen
Union besitzt),
· das
16. Lebensjahr vollendet hat,
· seit
dem 23. April 2010 in Dortmund bzw. im Stadtbezirk Dortmund-Brackel seine
Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst
gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets
hat und
· nicht
vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Wahlbenachrichtigungen
Für die am 9. Mai 2010
in Dortmund stattfindenden Wahlen wird eine Wahlbenachrichtigung
versandt. Auf dieser wird im einzelnen aufgeführt, für welche
Wahl bzw. Wahlen die Wahlberechtigung besteht. Die Wahlbenachrichtigungen
werden ab Samstag, 10. April 2010, bis zum Samstag, 17. April 2010 zugestellt.
Wer bis zum 18. April 2010 keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat
und meint, in Dortmund wahlberechtigt zu sein, kann sich unter der Rufnummer
(0231) 50 – 1 31 21 informieren. Unter dieser Info-Nummer des Call-Centers
bei den Bürgerdiensten können auch alle anderen Auskünfte
zu den Wahlen eingeholt werden.
Wie geht das mit der „Briefwahl“?
Mit der Wahlbenachrichtigungskarte
können die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Hierfür ist
der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ein Antrag vorgesehen.
Die Rücksendung der Wahlbenachrichtigungskarte mit dem unterschriebenen
Antrag in einem handelsüblichen Briefumschlag gewährleistet eine
reibungslose Zusendung der Briefwahlunterlagen. Hierbei ist unbedingt auf
eine ausreichende Frankierung zu achten.
Wer seine Briefwahlunterlagen
persönlich beantragen und auch gleich vor Ort ausfüllen möchte,
kann dies ab dem 14. April 2010 ausschließlich im Dienstleistungszentrum
der Bürgerdienste, Südwall 2 - 4, Stadthauskomplex Dortmund tun.
Hier ist ein eigener Bereich für die Briefwahl eingerichtet.
Alternativ stellt der Bereich
Wahlen den Dortmunder Wählerinnen und Wählern zur Beantragung
der Briefwahl ab dem 12. April 2010 auch einen Onlineantrag und einen Vordruck
zum Ausdrucken unter www.wahlen.dortmund.de
zur Verfügung.
Bis wann kann Briefwahl
beantragt werden?
Es besteht bis zum 7. Mai
2010, 18 Uhr die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen, dann
jedoch sinnvoller weise persönlich. Danach - auch am Wahltag - können
nur noch Anträge berücksichtigt werden, wenn jemand kurzfristig
erkrankt und ein ärztliches Attest mitgeliefert wird. Die Möglichkeit,
online Anträge zu stellen, besteht bis zum 5. Mai 2010, 12 Uhr.
Bitte beachten: Ein Antrag
zur Übersendung von Briefwahlunterlagen ist so rechtzeitig zu stellen,
dass unter Berücksichtigung der erforderlichen Postwege ein Eingang
der Wahlbriefe bis zum Wahltag sichergestellt ist.
Ehrenamtliche Helfer/innen
und allgemeine Auskünfte
Für die Abwicklung der
Wahlen am 9. Mai 2010 sind in den 302 Wahllokalen und den 116 Briefwahllokalen
rund 3.300 ehrenamtliche Helfer/innen zum Einsatz.
Ergänzend können
sich alle Bürgerinnen und Bürger im Internet unter www.wahlen.dortmund.de
über die stattfindenden Wahlen informieren.
Kontakt: Hans-Joachim
Skupsch, Tel. 0231/ 50 - 2 56 77
|