Info-Nr.: 592, Ressort "Kommunalpolitik"
   
Verwaltungsgericht: Positivliste zur Wahlplakatierung benachteiligt kleine Parteien - Neue Genehmigungen in Arbeit
 

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat der Stadt Dortmund auf Antrag der Partei Die Linke aufgegeben, die Plakatierung für die Landtagswahl und die Wiederholung der OB-Wahl wieder nach „altem Recht“ zu genehmigen. Zur Begründung führt das Gericht an, dass die vom Rat der Stadt am 18. Februar 2010 beschlossene Positivliste mit einer abschließenden Aufzählung von Straßen(abschnitten), entlang derer Wahlplakate aufgestellt werden dürfen, kleine Parteien unangemessen benachteilige und dadurch die ohnehin vorhandene tatsächliche Ungleichheit der Parteien im Wahlkampf zusätzlich verstärke. Durch die Beschränkung der Wahlplakatwerbung auf die Hauptverkehrsstraßen würden die finanzstärkeren Parteien bevorzugt, weil die am schnellsten und am umfassendsten in der Lage seien, die begrenzte Zahl an Werbestandorten zu besetzen. Das bringe ihnen einen klaren Vorteil.

Das Gericht zweifelt außerdem an, dass die Beschränkung der Plakatierung auf der Grundlage der Positivliste das Stadtbild tatsächlich vor optischer Beeinträchtigung schützen kann. Dieses Argument sei im übrigen auch in dem Ratsbeschluss zur Positivliste nicht als tragende Ermessenserwägung zum Ausdruck gekommen.

Stadtdirektor Siegfried Pogadl wird die im Rat der Stadt vertretenen Parteien und Wählergruppen kurzfristig über die Entscheidung informieren. Rechtsmittel beabsichtigt die Stadt Dortmund nicht einzulegen. 

Das Tiefbauamt wird den Parteien nun neue Sondernutzungsgenehmigungen für die Wahlplakatierung erteilen. Grundlage ist dann die vor der Ratsentscheidung gemeinsam verabredete Negativliste. Danach sind die Parteien in der Wahl der Plakatstandorte zwar grundsätzlich frei, bestimmte Bereiche der Stadt sind allerdings von der Plakatierung ausgeschlossen. Dazu zählen z.B. die City innerhalb der Wälle, die Fußgängerzonen in den Stadtbezirken Hörde, Hombruch und Lütgendortmund, das Zentrum von Aplerbeck sowie die Kaiserstraße vom Heiligen Weg bis zur Hamburger Straße (mit Ausnahme des Platzbereichs um den Kaiserbrunnen). 
 
 
Städtischer Pressedienst, 31.03.2010 Wenn Sie diesen Text übernehmen möchten...
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