Verwaltungsgericht:
Positivliste zur Wahlplakatierung benachteiligt kleine Parteien - Neue
Genehmigungen in Arbeit
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
hat der Stadt Dortmund auf Antrag der Partei Die Linke aufgegeben, die
Plakatierung für die Landtagswahl und die Wiederholung der OB-Wahl wieder
nach „altem Recht“ zu genehmigen. Zur Begründung führt das Gericht an,
dass die vom Rat der Stadt am 18. Februar 2010 beschlossene Positivliste
mit einer abschließenden Aufzählung von Straßen(abschnitten), entlang derer
Wahlplakate aufgestellt werden dürfen, kleine Parteien unangemessen benachteilige
und dadurch die ohnehin vorhandene tatsächliche Ungleichheit der Parteien
im Wahlkampf zusätzlich verstärke. Durch die Beschränkung der Wahlplakatwerbung
auf die Hauptverkehrsstraßen würden die finanzstärkeren Parteien bevorzugt,
weil die am schnellsten und am umfassendsten in der Lage seien, die begrenzte
Zahl an Werbestandorten zu besetzen. Das bringe ihnen einen klaren Vorteil.
Das Gericht zweifelt außerdem
an, dass die Beschränkung der Plakatierung auf der Grundlage der Positivliste
das Stadtbild tatsächlich vor optischer Beeinträchtigung schützen kann.
Dieses Argument sei im übrigen auch in dem Ratsbeschluss zur Positivliste
nicht als tragende Ermessenserwägung zum Ausdruck gekommen.
Stadtdirektor Siegfried Pogadl
wird die im Rat der Stadt vertretenen Parteien und Wählergruppen kurzfristig
über die Entscheidung informieren. Rechtsmittel beabsichtigt die Stadt
Dortmund nicht einzulegen.
Das Tiefbauamt wird den Parteien
nun neue Sondernutzungsgenehmigungen für die Wahlplakatierung erteilen.
Grundlage ist dann die vor der Ratsentscheidung gemeinsam verabredete Negativliste.
Danach sind die Parteien in der Wahl der Plakatstandorte zwar grundsätzlich
frei, bestimmte Bereiche der Stadt sind allerdings von der Plakatierung
ausgeschlossen. Dazu zählen z.B. die City innerhalb der Wälle, die Fußgängerzonen
in den Stadtbezirken Hörde, Hombruch und Lütgendortmund, das Zentrum von
Aplerbeck sowie die Kaiserstraße vom Heiligen Weg bis zur Hamburger Straße
(mit Ausnahme des Platzbereichs um den Kaiserbrunnen).
Kontakt: Udo
Bullerdieck, Tel. 0231/ 50 - 2 53 47
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